Mansfeld & Busse

Kosten

Allgemein

Viele Ratsuchende scheuen oftmals den Weg zum Anwalt wegen eines vermeintlich nicht kalkulierbaren Kostenrisikos. Wir sind deshalb schon vor Übernahme des Mandats um eine größtmögliche Transparenz bemüht.

Die Kosten des Rechtsanwalts sind geregelt im Vergütungsgesetz für Rechtsanwälte – RVG. Dies beinhaltet ein Vergütungsverzeichnis (VV), in welchem bestimmt ist, welche Gebühren anfallen. Grundsätzlich richten sich die Gebühren nach dem Streitwert, das heißt, nach dem Wert des streitigen Interesses.

Höhe der Kosten

Sofern Sie eine persönliche Beratung in Form eines Gespräches in unserer Kanzlei wünschen, können Kosten zwischen 100,00 € und 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer entstehen. Der Preis innerhalb dieses Rahmens hängt von der Schwierigkeit des Falles und von dem nötigen Zeitaufwand ab.

Gerne erläutern wir Ihnen im Rahmen der Beratung die Kosten unseres weiteren Tätigwerdens. Sollten wir Ihrerseits mit einer konkreten außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit beauftragt werden, rechnen wir die Beratungskosten auf die dann anfallenden Gebühren an, so dass die Erstberatung bei weiterer Beauftragung im Preis enthalten ist.

Auf Wunsch sind wir in außergerichtlicher Tätigkeit und bei Beratungen auch auf der Basis eines Zeithonorars oder Pauschalhonorars für Sie tätig, sollten Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.


Grundsätzlich sind Sie als Auftraggeber Kostenschuldner der entstandenen Rechtsanwaltskosten.

Obsiegen Sie im Prozess, werden der Gegenseite die Kosten des Rechtsstreits, somit auch Ihre Anwaltskosten auferlegt. Sie können die Ihnen entstandenen Kosten dann bei der Gegenseite geltend machen. Hiervon gibt es unter anderem eine wichtige Ausnahme: In arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz gibt es keinen Erstattungsanspruch gegen die Gegenseite. Hier tragen Sie die Kosten Ihres Anwalts immer selbst.

Möglich ist die Übernahme der Kosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung. Gerne stellen wir eine Deckungsanfrage für Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Sollten sie finanziell nicht in der Lage sein, die Rechtsanwaltskosten zu tragen, sprechen Sie dies bitte vor unserer Beauftragung an. Wir informieren Sie gerne über die Möglichkeiten von Beratungshilfe sowie Prozess- und Verfahrenskostenhilfe.