Mansfeld & Busse

Anwälte

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Beate Mansfeld

Fachanwältin für Verkehrsrecht

Werdegang

2001

Abitur am Einhard-Gymnasium in Aachen

2001 - 2005

Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

2006 - 2008

Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Aachen

02.12.2008

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer Köln

Rechtsgebiete

  • Fachanwältin für Verkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Allgemeines Zivilrecht

Vereine

  • DAV (Deutscher Anwaltverein)
  • Aachener Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV
  • KG Prinzengilde 1947 Eschweiler-Bergrath e.V.

Frau Mansfeld ist in unserer Kanzlei schwerpunktmäßig für den Bereich Verkehrsrecht zuständig. In diesem Rechtsgebiet wurde ihr im Jahr 2015 der Fachanwaltstitel verliehen. In den ersten Jahren ihrer anwaltlichen Tätigkeit war Frau Mansfeld auch in den Bereichen des Mietrechts und Familienrechts vermehrt tätig, wodurch sich die Zusammenarbeit mit Frau Busse effektiv gestaltet. Frau Mansfeld bearbeitet zudem seit der Neugründung der Kanzlei Mansfeld & Busse verstärkt den Bereich Arbeitsrecht.

Frau Mansfeld war bereits seit 1998 Mitarbeiterin der Kanzlei Frings III & Pütz. Sie begann damals ihre Tätigkeit im Rahmen eines Schülerjobs. Aus der Kanzlei Frings III & Pütz wurde im Jahr 2010 die Kanzlei Rechtsanwälte Frings III & Mansfeld, in der Frau Mansfeld Gesellschafterin war. Im Jahr 2018 gründete Frau Mansfeld zusammen mit Frau Busse eine neue Kanzlei, um sich von der Inkassoabteilung, die Schwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei Frings III ist, zu lösen. Es entstanden die Kanzleien Frings III und Mansfeld & Busse, die in Bürogemeinschaft zusammenarbeiten.

Frau Mansfeld ist in unserer Kanzlei schwerpunktmäßig für den Bereich Verkehrsrecht zuständig. In diesem Rechtsgebiet wurde ihr im Jahr 2015 der Fachanwaltstitel verliehen. In den ersten Jahren ihrer anwaltlichen Tätigkeit war Frau Mansfeld auch in den Bereichen des Mietrechts und Familienrechts vermehrt tätig, wodurch sich die Zusammenarbeit mit Frau Busse effektiv gestaltet. Frau Mansfeld bearbeitet zudem seit der Neugründung der Kanzlei Mansfeld & Busse verstärkt den Bereich Arbeitsrecht.

Frau Mansfeld war bereits seit 1998 Mitarbeiterin der Kanzlei Frings III & Pütz. Sie begann damals ihre Tätigkeit im Rahmen eines Schülerjobs. Aus der Kanzlei Frings III & Pütz wurde im Jahr 2010 die Kanzlei Rechtsanwälte Frings III & Mansfeld, in der Frau Mansfeld Gesellschafterin war. Im Jahr 2018 gründete Frau Mansfeld zusammen mit Frau Busse eine neue Kanzlei, um sich von der Inkassoabteilung, die Schwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei Frings III ist, zu lösen. Es entstanden die Kanzleien Frings III und Mansfeld & Busse, die in Bürogemeinschaft zusammenarbeiten.

Maike Busse

Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht

Werdegang

2004

Abitur am Heilig-Geist-Gymnasium Würselen

2004 - 2009

Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

2010 - 2012

Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Aachen

2013

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer Köln

Rechtsgebiete

  • Fachanwältin Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Familienrecht
  • Allgemeines Zivilrecht
  • Strafrecht

Vereine

  • DAV (Deutscher Anwaltverein)
  • Aachener Anwaltverein

Frau Busse ist in unserer Kanzlei schwerpunktmäßig für den Bereich Miet – und Wohnungseigentumsrecht zuständig. Durch ihre langjährige Nebentätigkeit während des Studiums in einer Immobilienverwaltung verfügt sie neben den erforderlichen rechtlichen Kenntnissen auch über hilfreiche Erfahrung im praktischen Umgang mit Mietern und Vermietern. Im Jahr 2016 wurde Frau Busse der Fachanwaltstitel im Bereich Miet – und Wohnungseigentumsrecht verliehen.

Im Jahr 2018 absolvierte Frau Busse erfolgreich den Fachanwaltskurs für Familienrecht.

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